Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude: Was Sie jetzt wissen müssen
VON DER KFW-FÖRDERUNG ZUR BEG
NEUE BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE: WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN
Am 1. Juli 2021 trat die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vollständig in Kraft. Die Förderung, die seit Januar 2021 aktiv ist und vorerst ausschließlich für Einzelmaßnahmen verfügbar war, gilt seit 1. Juli auch für Gesamtsanierungen und Neubauten.
Durch die Förderung sollen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Bauherren bei nachhaltigen Entscheidungen finanziell unterstützt werden. NEST zeigt Ihnen, wie Sie profitieren können.
Das ändert sich mit dem BEG
- Höhere Förderungen dank der neuen Energie-Klasse EE
Das Prädikat EE (Erneuerbare Energie) erhalten Bauherren, die mindestens 55 Prozent der benötigten Energie regenerativ erzeugen. Sie erhalten dafür einen Förderbonus von 2,5% beim Neubau und 5% bei Sanierungen. Diese neue Klasse wird an die bestehenden Energiestandards angehängt, z.B. KfW 40 EE.
- Höhere Förderungen dank der neuen Nachhaltigkeitsklasse NH
Die Bezeichnung NH (Nachhaltigkeit) erhalten Gebäude, die ein Nachhaltigkeitszertifikat verliehen bekommen haben.
Dieses Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) darf nur von staatlich anerkannten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Wer ein solches Zertifikat erwirbt, erhält einen Förderbonus von 2,5% beim Neubau und 5% bei Sanierungen.
Diese neue Klasse wird an die bestehenden Energiestandards angehängt, z.B. KfW 40 NH. Die Förderung für die Klasse NH ist nicht mit der Klasse EE kombinierbar.
- Zuschüsse für energetischen Fachplanung, Baubegleitung und Zertifizierung
Für die Dienstleistungen einer energetischen Fachplanung, Baubegleitung oder Zertifizierung werden Zuschüsse in Höhe von je 50% bis zu einer Fördergrenze bereitgestellt.
- Förderung von Sanierungen durch den iSFP-Bonus
Ab 01. Juli 2021 gilt: wird für die energetische Sanierung eines Gebäudes ein „individueller Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erstellt, gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5%. Die Erstellung eines iSFP kann zudem mit bis zu 80% gefördert werden. Des Weiteren kann die Beratung durch Energieeffizienz-Experten über das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) mit bis zu 80% gefördert werden.
Ihre Vorteile als Bauherr
Noch nie gab es so viel staatliche Unterstützung für energetisch effiziente Einzelmaßnahmen, Sanierungen und Neubauten wie seit dem 01. Juli 2021. Durch die Bezuschussung von fachlicher Beratung und Begleitung können Bauherren zusätzlich Geld für die Maßnahmen und den späteren Gebäudebetrieb einsparen.
Sollten Sie einen Neubau oder eine Sanierung planen, ist jetzt die passende Gelegenheit, sich von Experten über Ihre Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.
Sie möchten wissen, welche Förderung für Sie in Frage kommt? Unsere Experten bei NEST beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Hinweis: NEST bietet für Ihr Projekt Energieberatung an, jetzt Förderung sichern!